ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
(AGB)

LEISTUNGSUMFANG UND LIEFERKONDITIONEN CRÊPES CATERING

Preise für das Crêpes-Büffet inkludieren die Lieferung der Speisen, den Transport, Auf- und Abbau der Arbeitsfläche und der Küchengerätschaften, Büffet-Tischtuch, Dekoration des Büffets, die Arbeit der Crêpes-Köche, das Zubereiten der Crêpes vor Ort für eine Dauer von 3 Stunden pro Tag (bei längerem Einsatz kommen je weitere Stunde ­€ 30.00 Personalkosten pro anwesenden Crêpes-Koch dazu, der Preis für die Speisen bleibt gleich), Crêpes und Galettes wie im Angebot beschrieben, Papierservietten, Grobreinigung des Büffet-Standplatzes, Entsorgung des durch das Büffet entstandenen Mülls sowie Entwurf und Produktion der Büffet-Karte.

Es kommen keine weiteren Kosten hinzu, wenn der Auftragswert € 600,00 übersteigt. Bei Aufträgen unter dem Mindestbestellwert von € 600,00 werden für Auf- und Abbau der Crêpes-Showcooking-Station zusätzlich eine Personalkosten-Pauschale verrechnet.

Die Personalkosten-Pauschale beträgt: € 600,00 minus Auftragswert. 

GESCHÄFTS- UND LIEFERBEDINGUNGEN

Preise brutto inklusive USt. und gültig für Wien. Für Aufträge in den Bezirken Wien Umgebung, Baden, Mödling, südlicher Teil Bezirk Korneuburg, süd-westlicher Teil Bezirk Gänserndorf und östlicher Teil Bezirk Tulln werden pauschal € 60,00 verrechnet, für Aufträge in den Bezirken Braunau, Ried/ Innkreis, Salzburg, nördlicher Teil Bezirk Salzburg Land sowie westlicher Teil Bezirk Vöcklabruck werden pauschal € 120,00 verrechnet.

Für Aufträge außerhalb dieses Gebiets werden Lieferkosten nach Aufwand verrechnet.

 

Zahlungsbedingungen:

Unsere Leistungen sind zahlbar binnen 10 Tagen nach der Veranstaltung und Rechnungserhalt ohne jeden Abzug.

 

Stornogebühren:

bei Storno ab dem Zeitpunkt der Auftragsbestätigung bis zu 5 Werktagen vor dem Veranstaltungsbeginn sind wir leider gezwungen 60% der Auftragssumme in Rechnung zu stellen, bei späterer Stornierung werden 100 % aller vereinbarten Leistungen in Rechnung gestellt.

 

Personenanzahl:

Wir benötigen spätestens 5 Werktage vor der Veranstaltung die ungefähre Anzahl der Teilnehmer. Diese Zahl gilt als garantierte Mindest-Zahl und es wird die für diese Personenanzahl aufgrund der Bestellung errechnete Summe in Rechnung gestellt, auch wenn tatsächlich weniger Teilnehmer kommen. Überschreitet die tatsächliche Personenanzahl die geplante Anzahl, werden darüber hinausgehende von uns zur Verfügung gestellte Speisen zusätzlich verrechnet.

 

Mängelrügen:

Fehllieferungen, falsche Stückzahlen oder andere Mängel müssen am Tag der Veranstaltung bekanntgegeben werden und werden von uns entweder sofort behoben oder schriftlich festgehalten. Spätere Reklamationen können nicht geltend gemacht werden.

 

Angebot vorbehaltlich Irrtum und 12 Monate gültig.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist BG Ried / Innkreis.